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DOT Nummer – Datum der Reifenherstellung

Die DOT-Nummer ist eine heute vier- (früher dreistellige) Zahl, die das

Herstellungsdatum von Reifen angibt.

DOT- bedeutet „Department of Transportation“ (US-Verkehrsministerium)

Zuerst kommt die Kennzeichnung DOT gefolgt von einer Buchstaben- Zahlen- kombination (das ist die Zulassungsnummer des US-Verkehrsministeriums) Danach folgen 4 Ziffern (seit 2000 sind es 4, davor waren es 3 Ziffern). Die ersten beiden Ziffern stehen für die Kalenderwoche, die letzten beiden Ziffern für das Herstellungsjahr.

Ein Beispiel: DOT GFJ 988 0109 bedeutet, dass der Reifen in der 1. Kalenderwoche des Jahres 2009 hergestellt worden ist. Die Zahlen und Buchstaben davor sind die Zulassungsnummer des DOT (Department of Transportation)

Wo finde ich die DOT Nummer auf dem Reifen?

Die vollständige DOT Kennzeichnung befindet sich in der Regel nur auf einer Reifenseite. Die Kennzeichnung DOT mit der Zulassungsnummer ist zwar i.d.R. auf beiden Seiten, jedoch einmal ohne Herstellungsdatum. Das bedeutet, die Kennzeichnung ist möglicherweise auf der Fahrzeuginnenseite. Dass macht das Ablesen schon etwas schwieriger. Bei einem Satz montierter laufrichtungsgebundenen Reifen (z.B. V-Profil) ist somit das Herstellungsjahr 2x auf Fahrzeuginnen- und 2x auf der Fahrzeugaußenseite. Bei asymmetrischen Profilen ist es möglich, dass sich die vollständige DOT Kennzeichnung nur auf der Innen- oder Außenseite befindet.

Die DOT Nummern – Zeitraum und Kennzeichnung:

  • 2000 – heute: die letzten vier Ziffern, ohne ein Dreieck dahinter, bedeuten das Herstellungsdatum. Bsp.: 0209 – 2 Woche 2009
  • 1990 bis 1999 die letzten drei Ziffern, mit einem Dreieck dahinter, bedeuten das Herstellungsdatum. Bsp.: 269 – 26 Woche 1999
  • 1980 bis 1989 die letzten drei Ziffern, ohne ein Dreieck dahinter, bedeuten das Herstellungsdatum. Bsp.: 327 – 32 Woche 1987

 

Empfohlener Reifenwechsel aufgrund der Reifenalterung:

  • bei regelmäßigem Einsatz spätestens nach 10 Jahren
  • einige Fahrzeug- und Reifenhersteller raten bereits nach 6 oder 8 Jahren zum Reifenwechsel
  • bei gelegentlichem Einsatz spätestens nach 6 Jahren, z.B. Ersatzrad, bei Wohnwagen, Motorrädern und Oldtimern
  • bei Anhängern mit einer 100 km/h Zulassung ist das Höchstalter von 6 Jahren gesetzlich vorgeschrieben